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   KG, 17.02.1997 - 4 Ws 27/97, 1 AR 130/97   

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https://dejure.org/1997,10909
KG, 17.02.1997 - 4 Ws 27/97, 1 AR 130/97 (https://dejure.org/1997,10909)
KG, Entscheidung vom 17.02.1997 - 4 Ws 27/97, 1 AR 130/97 (https://dejure.org/1997,10909)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 1997 - 4 Ws 27/97, 1 AR 130/97 (https://dejure.org/1997,10909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang und Wirkung der Anschlusserklärung eines Nebenklägers - Notwendige Auslagen bei Verurteilung des Angeklagten wegen einer Rauschtat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

    Auszug aus KG, 17.02.1997 - 4 Ws 27/97
    Eine den Nebenkläger betreffende Tat liegt vielmehr immer vor, wenn sie denselben geschichtlichen Vorgang i.S.d § 264 Abs. 1 StPO betrifft, der der Nebenklage zugrundeliegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes richtet (vgl. BGHSt 38, 93 m.w.N.) Das gilt auch bei einer Verurteilung nach § 323 a StGB , wenn sich die Rauschtat - wie hier - gegen den Nebenkläger gerichtet hatte (vgl. BGHSt 20, 284 , BayObLG aaO, OLG Karlsruhe Justiz 1976, 213) Danach sind dem Angeklagten, soweit er verurteilt worden ist, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin aufzuerlegen.
  • BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Mittäterschaft bei

    Auszug aus KG, 17.02.1997 - 4 Ws 27/97
    Eine den Nebenkläger betreffende Tat liegt vielmehr immer vor, wenn sie denselben geschichtlichen Vorgang i.S.d § 264 Abs. 1 StPO betrifft, der der Nebenklage zugrundeliegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes richtet (vgl. BGHSt 38, 93 m.w.N.) Das gilt auch bei einer Verurteilung nach § 323 a StGB , wenn sich die Rauschtat - wie hier - gegen den Nebenkläger gerichtet hatte (vgl. BGHSt 20, 284 , BayObLG aaO, OLG Karlsruhe Justiz 1976, 213) Danach sind dem Angeklagten, soweit er verurteilt worden ist, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin aufzuerlegen.
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